Gesetzgeber muss handeln

Arbeitslosenreport NRW: deutliche Lücke zwischen Anstieg des Verbraucherpreisindexes und Erhöhung des ALG-II-Regelsatzes.

Paderborn (cpd). Die Freie Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen fordert eine Erhöhung der Arbeitslosengeld-II-Regelsätze („Hartz IV“). „Die Anpassung des Regelsatzes für 2022 um 0,7 Prozent war vollkommen unzureichend“, betont der Vorsitzende des Arbeitsausschusses Arbeit/Arbeitslosigkeit, der Paderborner Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig. Tatsächlich sei der Verbraucherpreisindex von Dezember 2020 bis Dezember 2021 um mehr als das Siebenfache gestiegen, nämlich auf 5,2 Prozent. wie der von der Freien Wohlfahrtspflege NRW und dem Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen vorgelegte Arbeitslosenreport zeigt. Durch den Ukraine-Krieg habe sich die Situation weiter verschärft.

„Die explodierenden Energiekosten sind für Hartz-IV-Haushalte dramatisch“, so Josef Lüttig. „Der Gesetzgeber kann hier nicht auf eine reguläre Fortschreibung der Bedarfssätze warten. Er muss jetzt handeln!“ Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2014 habe sich die Grundsicherung am tatsächlichen Existenzminimum zu orientieren, außergewöhnliche Steigerungen von Lebenshaltungskosten müsse der Gesetzgeber in die Berechnung einfließen lassen – ansonsten sei der Regelsatz verfassungswidrig!

Die Wohlfahrtsverbände in NRW fordern eine Erhöhung, die zum Verbraucherpreisindex passt und so der Lebensrealität entspricht. Nach ihren Berechnungen müsste ein bedarfsgerechter Regelsatz für einen alleinstehenden Menschen deutlich über 600 Euro pro Monat liegen. Aktuell beträgt er jedoch nur 449 Euro.

In NRW beziehen 10,5 Prozent aller Menschen SGB II-Leistungen. Im Bereich des Erzbistums Paderborn sind besonders die Großstädte im östlichen Ruhrgebiet mit Quoten von mehr als 17 Prozent betroffen, konkret Dortmund, Hagen und Herne. Besonders kritisch sieht es bei Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern aus. Hier liegt die Quote bei 56 Prozent. Unverändert hoch ist auch der Anteil der Kinder, die in Hartz-IV-Haushalten leben müssen. Alleine in NRW sind das über eine halbe Million, jedes 5. Kind in NRW ist arm. Die Caritas in Verbindung mit der Freien Wohlfahrtspflege fordert daher weiterhin einen Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder sowie die Umsetzung der Kindergrundsicherung.

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