Die betriebliche Altersvorsorge: Wichtige Säule zur finanziellen Absicherung im Ruhestand

Altersvorsorge

Gerade für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewinnt die betriebliche Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung, da die gesetzliche Rente allein für sie später kaum noch ausreichen wird. Zusammen mit der privaten Altersvorsorge kann sie helfen, ein späteres Rentendefizit weitgehend zu minimieren.

Umschichtung im Drei-Säulen-Modell

Prinzipiell setzt sich die Altersversorgung der meisten Arbeitnehmer aus drei Säulen zusammen: Der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und der privaten Altersvorsorge. Da die gesetzliche Rente zukünftig aufgrund des demografischen Wandels immer geringer ausfallen wird, fällt den anderen beiden Säulen mehr Bedeutung zu.

Neben dem Ansparen einer privaten Geldanlage ist es vor allem eine bAV, die nun grundsätzlich mit dem Arbeitgeber abgeschlossen werden sollte. Sie ist eine vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge, die als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung immer wichtiger wird, um sinkende Rentenzahlungen auszugleichen.

Verschiedene Durchführungswege

Die bAV kann über verschiedene Durchführungswege erfolgen. Dazu zählen die Direktzusage, eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds, eine Direktversicherung und eine Unterstützungskasse.

Jeder Durchführungsweg hat seine eigenen Vor- und Nachteile, abhängig von der Unternehmensgröße, den finanziellen Möglichkeiten und den individuellen Bedürfnissen der Arbeitnehmer.

Steuerliche Vorteile für den Arbeitnehmer

Ein großer Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge sind die steuerlichen Vergünstigungen. Die Beiträge zur bAV können in der Ansparphase bis zu einer bestimmten Höhe vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, was zu einer Reduzierung der Einkommensteuer führt.

In der Rentenphase kommt es dann zu einer Versteuerung der Rentenauszahlungen. Die Steuersumme fällt jedoch in der Regel geringer aus als beim Bruttoeinkommen während der Erwerbstätigkeit.

Arbeitgeberbeteiligung und Sozialabgaben

Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitenden eine betriebliche Altersvorsorge an und leisten dazu einen Arbeitgeberbeitrag. Diese Arbeitgeberleistungen sind für Arbeitnehmer zusätzliche finanzielle Anreize zur Teilnahme an der bAV.

Zudem sind die Beiträge zur bAV teilweise von Sozialabgaben befreit, was sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer finanziell entlastet.

Vorteile des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Seit Anfang 2018 gibt es das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Es wurde ins Leben gerufen, um die bAV noch attraktiver zu machen. Laut einem Beitrag auf der Website des Finanzdienstleistungsunternehmens tecis verpflichtet das BRSG den Arbeitgeber zur Zahlung eines in bestimmten Grenzen verpflichtenden Arbeitgeberanteils zur bAV in Höhe von 15 Prozent

Zusätzlich sorgt das Gesetz für eine deutliche Erhöhung des staatlichen Förderrahmens, so die Experten von tecis. Eine weitere Verbesserung betrifft die Auszahlungsphase: Renten in Höhe bis zu 251 Euro monatlich werden nun nicht mehr mit der Grundsicherung verrechnet. Wer im Alter auf diese staatliche Hilfe angewiesen sein sollte, erhält seine bAV-Rente gemäß des tecis-Artikels nun zusätzlich obendrauf.

Flexibilität und Portabilität

Eine bAV bietet eine gewisse Flexibilität, da Arbeitnehmer ihre Beiträge und die Höhe der Versicherungsleistungen oft individuell anpassen können. Zudem ist die bAV in vielen Fällen portabel: Arbeitnehmer nehmen ihre Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel einfach mit.

Diese Flexibilität und Portabilität machen die bAV attraktiv und verhindern den Verlust bereits geleisteter Beiträge.

Förderung der Mitarbeiterbindung

Die bAV dient heutzutage auch als Instrument zur Mitarbeiterbindung. Arbeitnehmer schätzen eine zusätzliche Altersvorsorge, die ihnen ein Mehr an finanzieller Sicherheit im Ruhestand bietet.

Unternehmen, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, signalisieren Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeitern und stärken so die Bindung und Motivation ihrer Belegschaft.

nach oben