Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Pässe und Personalausweise

Pässe

Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert oder geändert – auch für Kinder werden seit dem 01.01.2024 Reispässe oder Personalausweise ausgestellt

Das Bürgerbüro der Stadt Geseke appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, im Rahmen der Reisevorbereitungen die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente zu überprüfen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ab dem 01. Januar 2024 keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder geändert werden. Diese Änderung betrifft zahlreiche Familien, die es bislang gewohnt waren, Ausweisdokumente für ihre Kinder unter 12 Jahren unmittelbar bei der Antragstellung zu erhalten. Ab dem genannten Datum ist für Kinder ausschließlich die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder Personalausweises möglich. Aufgrund der erforderlichen Produktionszeit für diese Dokumente empfiehlt das Bürgerbüro, Anträge rechtzeitig zu stellen.

Zudem sei darauf hingewiesen, dass manche Länder bei der Einreise eine Restgültigkeit der Reisedokumente von mindestens sechs Monaten voraussetzen. Zu diesen Ländern gehören beispielsweise Ägypten und Tunesien. Reisende sollten sich daher vor Antritt der Reise bei der jeweiligen Auslandsvertretung des Ziellandes über die spezifischen Einreisebestimmungen informieren.

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