Quartier im Kern

Wie geht es mit dem geplanten Großprojekt in der Bürener Innenstadt weiter?

Das Bild der Bürener Innenstadt soll sich auf dem Areal rund um das Kreishaus in naher Zukunft maßgeblich verändern – das hat die Bürener Bevölkerung am 28. Oktober in der Sitzung des Bauausschusses und am 1. Dezember in einer Bürgerversammlung erfahren. Nachdem die beiden Investorengruppen, die Schoofs-Gruppe aus Kevelaer sowie die Büren-Gruppe mit Richard Hesse und Bernhard Büngeler ihre jeweiligen Vorhaben vorgestellt haben, gibt es kaum ein anderes Thema, das so leidenschaftlich diskutiert wird.

Aber auch viele Fragen tun sich seitdem auf. Wie geht es konkret weiter? Welche Chancen, Möglichkeiten und Verpflichtungen gibt es? Auf Fragen nach dem weiteren Verfahren gibt Marita Krause, zuständige Abteilungsleiterin der Stadtverwaltung Auskunft.

Der Stadtrat wird am Donnerstag, 18. Dezember um 18.30 Uhr, im Theatersaal der Bürener Stadthalle, in öffentlicher Sitzung das Thema QiK beraten und sich auf die Vorberatungen des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Stadtplanung beziehen, der am Montag, 15. Dezember, um 18:30 Uhr ebenfalls im Theatersaal der Bürener Stadthalle tagt.

Kommt es zu einer Entscheidung für einen der beiden Investoren und dessen Konzept, wird der Entwurf konkret weiterentwickelt, wobei sich noch etliche Veränderungen ergeben können. Schließlich muss der gültige Bebauungsplan dem Vorhaben in einem öffentlichen Verfahren angepasst werden. Bei dieser Offenlegung werden neben den Bürgern auch Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel die Kirche, der Einzelhandelsverband, die IHK oder der Denkmalschutz beteiligt und um ihre Stellungnahmen gebeten.

Für die erforderliche Baugenehmigung ist im Rahmen des Umgebungsschutzes für die benachbarten Baudenkmäler die Zustimmung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) einzuholen, ohne die eine Baugenehmigung nicht erteilt werden darf. Erst wenn alle Belange berücksichtigt worden sind und die Planungen den Vorgaben entsprechen, wird die Baugenehmigung erteilt. „Wir bewegen uns im Spannungsfeld zwischen rechtlichen Vorgaben, öffentlichen Belangen und den Vorhaben der Investoren“, erläutert Marita Krause. „Somit handelt es sich bei den jetzt vorgelegten Plänen um erste Entwürfe, die noch Änderungen versehen erfahren können. Wenn die Entscheidung für einen der beiden Investorenpläne gefallen ist, wird die Verwaltung zügig an der Umsetzung arbeiten.“

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