Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung

IHK Lippe: Vermittlerzahl nimmt rapide ab

Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler dürfen in Deutschland nur selbstständig tätig sein, wenn sie registriert sind bzw. eine Erlaubnis besitzen. In NRW sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) mit dieser Aufgabe betraut. Im ersten Halbjahr 2015 hat sich die Zahl der im Versicherungsvermittler-Register eingetragenen Gewerbetreibenden weiter reduziert: In Lippe sank die Gesamtzahl seit Jahresbeginn um 12 Vermittler auf 909, berichtet die IHK Lippe. Diese Entwicklung spiegelt auch die Bundesstatistik mit aktuell 235.477 Vermittlern wider.

Der Rückgang zeichnet sich seit 2011 ab. Dabei ist die Abnahme bei den an ein Versicherungsunternehmen gebundenen Versicherungsvertretern weiterhin stärker als bei Maklern. In Lippe ist die Zahl der gebundenen Vertreter auf aktuell 640 gesunken (Minus 13,3 Prozent). Die Anzahl der ungebundenen Vertreter, die im Auftrag mehrerer Versicherungsunternehmen tätig sind (in Lippe aktuell 100), hat in diesem Zeitraum um 8,3 Prozent abgenommen. Die Anzahl der registrierten Versicherungsmakler ging lediglich um 4,5 Prozent auf 150 zurück.

Gründe für den Rückgang sind zum einen die Konzentration der Unternehmen durch Zusammenschlüsse zu größeren Einheiten. Zum anderen haben kleinere Vermittlerbetriebe und bislang nebenberuflich Tätige ihr Gewerbe abgemeldet.

Auch die Zahl der lippischen Finanzanlagenvermittler hat im ersten Halbjahr 2015 stark abgenommen: Das Minus beläuft sich auf rund 15 Prozent. Hauptursache hierfür ist, dass die Erlaubnisse ohne Vorlage eines Sachkundenachweises per Gesetz seit Januar 2015 automatisch erloschen sind.

Insgesamt sind in Lippe aktuell 98 Finanzanlagenvermittler (Bund 36.000) registriert. Nahezu alle Vermittler in Lippe besitzen die Erlaubnis zur Vermittlung von offenen Investmentvermögen, wie zum Beispiel Aktien-, Dach- und Mischfonds.

Die Vermittlung von geschlossenen Investmentvermögen, wie zum Beispiel Beteiligungen an Solar-, Windkraft- oder Biogasanlagen ist nur jedem vierten Vermittler erlaubt. Die Erlaubnis zur Vermittlung von Vermögensanlagen, wie zum Beispiel Unternehmensbeteiligungen wurde jedem fünften Vermittler erteilt.

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