Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen

Handwerkerrechnungen

So nutzen Hausbesitzer steuerliche Vorteile

Wer Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten am eigenen Haus oder der selbst genutzten Eigentumswohnung durchführen lässt, kann durch das Sammeln von Handwerkerrechnungen Steuern sparen. Damit diese steuerlich anerkannt werden, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.

Welche Kosten sind absetzbar?

Grundsätzlich können alle Reparaturen oder Modernisierungen steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie in einem Haushalt innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums stattfinden. Dabei sind jedoch nur die Lohn- und Arbeitskosten, nicht das verbaute Material, abzugsfähig. Auch Fahrtkosten und die darauf anfallende Mehrwertsteuer können berücksichtigt werden.

Seit 2009 dürfen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Handwerker-Lohnkosten pro Jahr direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das bedeutet eine jährliche Steuerersparnis von bis zu 1.200 Euro.

Wichtige Voraussetzungen für den Steuerabzug

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss eine ordentliche Rechnung vorliegen, in der die Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind. Die Rechnung muss außerdem per Überweisung beglichen werden. Barzahlungen oder handschriftliche Quittungen werden nicht akzeptiert.

Hausbesitzer können mehrere Handwerkerrechnungen bis zum maximalen Abzugsbetrag von 6.000 Euro sammeln und mit der Einkommensteuererklärung einreichen. Besitzer von Eigentumswohnungen benötigen eine Bescheinigung ihres Verwalters über den anteiligen Kostenanteil der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Welche Arbeiten können abgesetzt werden?

Absetzbar sind unter anderem folgende Arbeiten:

  • Maler-, Tapezier- und Fliesenarbeiten
  • Dach- und Fassadenarbeiten
  • Gartengestaltung
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen
  • Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Einbau einer neuen Küche oder eines Badezimmers
  • Schornsteinfegergebühren und Blitzschutzprüfungen

Wer sein Haus energetisch modernisieren möchte, sollte sich vorab ein Sanierungsgutachten eines unabhängigen Sachverständigen einholen. Maßnahmen wie die Wärmedämmung oder der Einbau einer Solaranlage können komplexe bauphysikalische Folgen haben, die bei unsachgemäßer Planung zu Feuchtigkeits- und Schimmelschäden führen können.

Wann sind Handwerkerkosten nicht absetzbar?

Nicht steuerlich geltend gemacht werden können Handwerkerleistungen, wenn sie bereits durch öffentliche Förderprogramme wie KfW-Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen gefördert wurden. Auch Neubauten sind in der Regel ausgeschlossen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Soll nachträglich die Nutzfläche eines Bestandsgebäudes vergrößert werden, beispielsweise durch den Ausbau von Keller oder Dachboden, können die Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen ebenfalls absetzbar

Zusätzlich zu den Handwerkerleistungen können Hausbesitzer auch sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Dach- und Fassadenkontrollen
  • Winterlicher Streu- und Räumdienst auf privatem Grundstück

Hierfür gilt eine separate Regelung: 20 Prozent von maximal 20.000 Euro jährlich können abgezogen werden, also bis zu 4.000 Euro. Diese Regelung kommt auch Bewohnern von Seniorenwohnungen und Mietern zugute.

Fazit

Hausbesitzer können durch das geschickte Sammeln von Handwerkerrechnungen jährlich erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Wichtig ist jedoch die Einhaltung der formalen Anforderungen des Finanzamts, insbesondere die korrekte Rechnungsstellung und die unbare Bezahlung. Wer zudem in energetische Sanierungen investiert, sollte sich professionell beraten lassen, um langfristig von einer nachhaltigen Wertsteigerung seiner Immobilie zu profitieren.

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