Grundlegende Änderungen im Heimentgelt seit Jahresbeginn
Betroffene sollten überprüfen, ob finanzielle Verbesserungen bei ihnen ankommen
Bonn. Seit Anfang des Jahres wird die Pflegereform der Bundesregierung umgesetzt. Ziel ist neben mehr Leistungen auch eine gleichmäßige Verteilung der Pflegekosten Kosten auf alle Bewohner einer Einrichtung. Gerade für Bewohner mit hohem Pflegebedarf sollten dadurch die Pflegekosten sinken oder zumindest nicht ansteigen. Pflegeheimbewohner sollten dies genau überprüfen, rät die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. und bietet hierzu kostenlose Unterstützung für Ratsuchende in NRW an.
Die Berechnung der Pflegekosten wird seit dem 1. Januar 2017 grundlegend anders geregelt. „Diese umfangreichen Änderungen sind für den Laien kaum nachzuvollziehen, so dass er Unregelmäßigkeiten allein nur schwer erkennen kann“, berichtet Kerstin Solaße aus ihrer Beratungspraxis bei der BIVA. Sie bietet im Auftrag der NRW-Landesregierung Ratsuchenden ihre Hilfe an.
„Unbedingt nachfragen sollte man, wenn die Pflegekosten gestiegen sind“, rät die Juristin. „Das neue Gesetz bietet nämlich allen bisherigen Bewohnern Bestandschutz. Deren Eigenanteil darf sich nicht erhöhen“. Bewohner, die schon im Dezember 2016 in einer Einrichtung in Pflege waren, dürfen demnach seit Januar 2017 keine höheren Pflegekosten als vorher haben. Menschen mit hohem Pflegegrad sollten meist sogar eine finanzielle Entlastung feststellen können. „Auch hier kann ein genauer Blick auf die neuen Abrechnungen bares Geld sparen“, so Solaße.
Bis Ende 2016 wurden für jede Pflegestufe bei den Pflegekosten unterschiedliche Beträge erhoben. Je höher der Pflegebedarf, desto höher die Kosten und damit der Eigenanteil. Das neue System sieht eine Umwandlung von drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade vor. Die Berechnung erfolgt über ein neues Prinzip: Die Pflegekosten aller Bewohner einer Einrichtung werden nun zusammengerechnet und auf alle so verteilt, dass nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse jeder den gleichen Eigenanteil zahlt – unabhängig vom Pflegegrad. So entsteht der „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“.
Kostenlose Hilfe beim Verständnis und der Kontrolle der Änderungsschreiben und neuen Abrechnungen bietet die BIVA unter der Beratungshotline 0228-909048-48. Auch allgemeine Fragen zum Heimentgelt werden beantwortet. Sie erreichen Frau Solaße und ihre Kolleginnen von Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 16.30 Uhr oder rund um die Uhr per E-Mail an heimkosten.nrw@biva.de. Aufgrund einer Förderung der Landesregierung NRW ist die Beratung bezüglich des Heimentgelts kostenlos.