Friedhofsgebühren verteuern sich um bis zu 22,9%

Urnenbestattung

Paderborn. Seit 2012 waren die Bestattungsgebühren auf den Friedhöfen der Stadt Paderborn nicht mehr verändert worden, jetzt ist eine Anpassung notwendig. Einen entsprechenden Beschluss soll der Paderborner Rat in seiner Sitzung am 17. November fassen.

Wie die Stadtverwaltung in einer entsprechenden Vorlage für diese Sitzung mitteilt, machen deutliche Steigerungen aller Kostenarten in diesem Bereich sowie von 2018 bis 2021 erwirtschaftete Unterdeckungen diesen Schritt erforderlich.

Hinzu kommt, dass der Trend zur Urnenbestattung ungebrochen ist und dies dazu führt, dass die prognostizierten Gebühreneinnahmen nicht mehr erreicht werden können. Deshalb sieht die Gebührenkalkulation auch eine stärkere Beteiligung der Urnengrabstätten an den Kosten der Friedhofsunterhaltung vor. So sollen beispielsweise die Kosten für ein Urnenreihengrab von 582,00 Euro auf 689,98 Euro steigen, das sind 18,6 Prozent, ebenso die Urnenbeisetzung im Friedgarten (976,14 Euro auf 1.199,30 Euro/22,9 Prozent). In beiden Fällen kommt noch eine Gebühr für das Abräumen der Gräber nach Ablauf der Nutzungsdauer hinzu. Eine Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsfeld wird ebenfalls teuer (von 702,49 Euro auf 840,40 Euro/19,6 Prozent). Die Kalkulation sieht spürbare Gebührensteigerungen in nahezu allen Bereichen vor, um wieder der gesetzlichen Verpflichtung kostendeckender Gebühren zu entsprechen.

Die Neufestsetzung betrifft die Gebührensätze für die Überlassung von Begräbnisplätzen, die Bestattungen (Aushub der Gräber) sowie die Inanspruchnahme von Trauerhallen. Da die städtischen Friedhöfe auch eine Funktion als öffentliche Grün- und Erholungsanlage erfüllen, wird der auf diesen Bereich entfallende Kostenanteil nicht auf die Gebühren umgelegt, sondern aus dem städtischen Haushalt finanziert. Dieser Grünflächenanteil wurde mit 28,4 Prozent der Friedhofsflächen ermittelt. Neu in der Satzung ist auch die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten das Nutzungsrecht an einer Grabstätte zu erwerben. Die Stadt Paderborn reagiert hier auf entsprechende Anfragen und Angebote, die in anderen Städten bereits bestehen. Die neue Gebührensatzung soll zum 1. Dezember 2022 in Kraft treten.

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