Kosten für Bewohner von Altenheimen sinken

Ab dem 1. Januar sinkt der pflegebedingte Kostenanteil umso mehr, je länger jemand im Altenheim lebt.

Paderborn,(cpd). Mit dem Jahresbeginn sinken die Zuzahlungs-Kosten für die Bewohner von Altenheimen etwas. Darauf weist Christoph Menz hin, der Referatsleiter für Altenhilfe beim Caritasverband für das Erzbistum Paderborn. Reduzieren werde sich der pflegebedingte Kostenanteil. „Dieser Kostenanteil für die Pflege stellt neben den weiteren Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionsaufwendungen einen erheblichen Anteil an der monatlichen Gesamtzahlung dar, die die Bewohnerinnen und Bewohner zu leisten haben“, erklärt Menz.

Die Höhe dieses „einrichtungseinheitlichen Eigenanteils“ (EEE) werde ab dem 1. Januar an die Aufenthaltsdauer gekoppelt sein, sagt Menz. Das bedeutet: Je länger jemand im Altenheim wohne, umso geringer wird dieser Eigenanteil.

Wer beispielsweise bis zu zwölf Monaten in einer stationären Pflegeeinrichtung lebt, bezahlt zukünftig fünf Prozent weniger beim EEE. Wer zwischen 13 bis 24 Monaten dort wohnt, für den reduziert sich die Summe um 25 Prozent. Nach zwei Jahren senkt sich der Betrag um 45 Prozent, ab dem dritten Jahr des Aufenthaltes dann um 70 Prozent. Im EEE sind vor allem Personalkosten enthalten.

Weil in den Caritas-Einrichtungen nach Tarif bezahlt wird, inklusive einer betrieblichen Altersvorsorge, seien die Personalkosten in den Caritas-Einrichtungen schon immer vergleichsweise hoch gewesen, erklärt Menz. Ausdrücklich begrüßt er deshalb, dass ab September 2022 alle Pflegeeinrichtungen nach einem Tarif bezahlen müssen. „Alle Pflegekräfte sollen ein anständiges Einkommen erzielen können“, sagt Menz.

Auch die im Pflegesatz enthaltene Finanzierung der Pflegeausbildung trage zu hohen Eigenanteilen bei. „Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen herausnehmen will.“

Bezogen auf Caritaseinrichtungen im Erzbistum Paderborn würden sich die monatlichen Entlastungen in einer Spanne von 55 bis 750 Euro bewegen, in Einzelfällen sogar mehr.

Für Pflegebedürftige, die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten, gibt es ebenfalls eine finanzielle Verbesserung: In den Pflegegraden zwei bis fünf stellen die Pflegekassen höhere Sachleistungs-Beiträge zur Verfügung.

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