Schülerbeförderung in Zeiten der Corona-Pandemie

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Schülerbeförderung im Paderborner Stadtgebiet

Wie wird die Schülerbeförderung in Paderborn in den kommenden Tagen geregelt, sodass die Schüler*innen wieder mit dem Bus zum Unterricht kommen?

Trotz der aktuell noch geringen Nachfrage fahren alle Busse im Stadtgebiet seit dem 23.04.2020 wieder gemäß Normalfahrplan, sodass auch Schulfahrten wieder möglich sind. Dazu zählen auch die morgendlichen Verstärkerfahrten mit den E-Wagen. Auf diese Weise verteilt sich das Fahrgastaufkommen in unseren Bussen besser und es sind insgesamt weniger Fahrgäste pro Fahrzeug unterwegs.

Wie ist die Taktung und wie viele Busse werden eingesetzt?

Mit der Rückkehr zum Normalfahrplan sind derzeit genauso viele Busse in Paderborn im Einsatz wie vor der Corona-Pandemie. Überall da, wo es möglich und sinnvoll ist, setzen wir Gelenkbusse ein, damit die Fahrgäste im Bus möglichst viel Platz haben. Die Anzahl der Gelenkbusse, die uns dafür zur Verfügung steht, ist aber natürlich endlich, sodass nicht auf jeder Linie zu jeder Uhrzeit ein Gelenkbus fahren kann. Deshalb erinnern z. B. Durchsagen oder Plakate unsere Fahrgäste daran, sich im Bus aufzuteilen und die gesamte Länge der Fahrzeuge zu nutzen, um so einen größtmöglichen Abstand zu anderen Fahrgästen zu ermöglichen.

Sind Busse ausschließlich für die Schülerbeförderung geplant?

Nein, im Stadtgebiet sind ausschließlich Linienbusse im Einsatz. Als Verkehrsbetrieb haben wir aber täglich ein Augenmerk darauf, wie sich die Fahrgastzahlen in unseren Bussen entwickeln und bessern, wenn nötig und die Ressourcen es zulassen, z. B. mit Verstärkerfahrten nach.

Muss der Mindestabstand in den Bussen eingehalten werden?

In der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der seit dem 04.05.2020 gültigen Fassung steht in § 12, dass Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen untersagt sind. Davon ausgenommen ist laut der Rechtsverordnung aber ausdrücklich die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Des Weiteren steht in § 12a, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist, aber auch von dieser Regelung ist der öffentliche Nahverkehr ausgenommen.

Dass der öffentliche Personennahverkehr von den oben genannten Regelungen ausgenommen ist, bedeutet natürlich nicht, dass wir nicht trotzdem alles versuchen, um die allgemein geltenden Hygienevorschriften in unseren Bussen bestmöglich umzusetzen. In unseren Fahrzeugen gilt daher prinzipiell, dass unsere Fahrgäste bitte dort genügend Abstand zu anderen Fahrgästen einhalten, wo es ihnen möglich ist. Da aber nicht in allen Situationen im Bus ein Abstand von 1,5 Metern sichergestellt werden kann, appellieren wir dringend an die Eigenverantwortung unserer Fahrgäste. Dazu zählt z. B. sich eigenständig mit Desinfektionsmitteln auszustatten, regelmäßig die Hände zu waschen oder die Busse möglichst ohne Fahrrad zu nutzen, denn das schafft Platz für andere Fahrgäste.

Warum wurden Maßnahmen zum Mund- und Nasenschutz getroffen?

Masken, die Mund und Nase bedecken, können das Infektionsrisiko in der Bevölkerung senken. Die Bedeckung kann Tröpfchen abfangen bzw. deren Ausbreitung bremsen, die man beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt. Dank des Mund-Nasenschutzes gelangen weniger Tröpfchen und damit weniger Krankheitserreger in die Luft. Daher bitten wir unsere Fahrgäste dringend darum, einen geeigneten Mund-Nasenschutz in den Bussen und im Bereich der Haltestellen zu tragen. Zulässig sind sogenannte Alltagsmasken, aber auch Schals und Tücher gehen dafür in Ordnung.

Verschiedene Anleitungen zum Basteln einer eigenen Maske gibt es z. B. unter www.maskeauf.de.

Ab welchem Alter müssen Kinder eine Mund- und Nasenbedeckung tragen?

Laut Verordnung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.04.2020 müssen Kinder ab Schuleintritt, also ab einem Alter von 6 Jahren, Mund und Nase mit einer Maske bedecken. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen, sind von der Maskenpflicht befreit. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung reicht dafür als Nachweis aus.

Muss das Fahrpersonal einen Mund- und Nasenschutz tragen?

Unsere Fahrerinnen und Fahrer werden für den Fall, dass sie während ihres Fahrdienstes in den direkten Kundenkontakt treten (z. B. beim Herausklappen der Rampe für mobilitätseingeschränkte Personen), mit geeigneten Schutzmasken ausgestattet. Ansonsten sind die geschlossenen ersten Bustüren, der bis auf Weiteres eingestellte Ticketverkauf beim Fahrpersonal und die abgesperrten Fahrerarbeitsplätze auch weiterhin effektive Schutzmaßnahmen für Kunden und Personal. Da hierdurch der Sicherheitsabstand zu unseren Fahrerinnen und Fahrern bewahrt wird, ist es nicht notwendig, dass unser Personal während der reinen Busfahrt einen Mund-Nasenschutz trägt. Genauso tragen die regelmäßige Belüftung der Busse, die täglichen Intensivreinigungen in den Bussen sowie die Desinfektion der Haltestangen und Fahrerarbeitsplätze dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Wie oft werden die Busse desinfiziert und gereinigt?

Um für unsere Fahrgäste das Risiko einer Ansteckung mit dem Virus zu minimieren, führen wir täglich Intensivreinigungen in unseren Bussen durch und desinfizieren zusätzlich die Haltestangen, Fahrscheinautomaten und Fahrerarbeitsplätze. Außerdem werden unsere Busse möglichst an jeder Haltestelle durch unser Fahrpersonal gelüftet, um so das Risiko einer Infektion ebenfalls zu minimieren.

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