Geänderte Verkehrsführung

Radfahrer müssen auf dem Schwabenweg auf der Straße fahren

Am Schwabenweg in der Paderborner Stadtheide wurde die Radverkehrsführung geändert. Die Mitbenutzung der Gehwege, die in Teilbereichen möglich war, wurde aufgehoben. Radfahrer fahren jetzt also überall verpflichtend mit auf der Fahrbahn. Dies entspricht den aktuellen Empfehlungen für den Radverkehr.

Da sich Radfahrer und Autofahrer die Straße nun teilen, gilt es, rücksichtsvoll zu agieren. Ein Radfahrer sollte nur dann überholt werden, wenn der empfohlene Seitenabstand von 1,50 m eingehalten werden kann.

Hintergrund der Entfernung der „Radfahrer frei“-Schilder: Der Gehweg am Schwabenweg ist zu schmal, sodass sich Radfahrer und Fußgänger nicht konfliktfrei darauf bewegen können. Zudem gab es 2014 und 2015 einen Unfallschwerpunkt an der Einmündung des Ingolstädter Weges. Die Radfahrer, die dem Gehweg folgend die Straßeneinmündung überquerten, wurden von Autofahrern häufig zu spät bemerkt.

Aufgrund der besseren Sichtbeziehungen zum Autoverkehr ist das Radfahren auf der Straße sicherer. Wo es möglich ist, werden Schutzstreifen markiert, die dem Radler einen Schutzraum von 1,50 m einräumen. An der Kreuzung „An der Talle“ ist stadteinwärts ein kurzes Stück Schutzstreifen markiert worden, der das Einfahren erleichtert. In Gegenrichtung folgt nach der Kreuzung Dr.-Rörig-Damm zunächst ein Radfahrpiktogramm im Bereich der Bushaltestelle, danach ein Stück Schutzstreifen.

Als weitere Verbesserung ist Radfahrern das indirekte Linksabbiegen vom Schwabenweg auf den Zweirichtungsradweg entlang „An der Talle“ ermöglicht worden. Hierzu fahren die Radfahrer über eine Bordsteinabsenkung kurz vor der Haltelinie an der Kreuzung auf den Gehweg auf und stellen sich dann auf dem Zweirichtungsradweg an der Ampel in Richtung Schloß Neuhaus auf. Zur Verdeutlichung soll Anfang 2018 eine Plantafel aufgestellt werden, die das indirekte Abbiegen erläutert.

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