Herr Landrat, machen Sie dem Spuk ein Ende

Fraktion DIE LINKE im Kreistag fordert: „Herr Landrat, machen Sie dem Spuk ein Ende!“

Obwohl der Befangenheitsantrag des Kreises Lippe im laufenden Prozess um die Anerkennung eines Konzernbetriebsrats abgelehnt wurde, und die Aussichten auf einen Prozessausgang zugunsten der Beschäftigten damit gestiegen sind, bleibt der juristische Vertreter des Kreises, Dr. Wolf-Hegerbekermeier, mit Verweis auf eine bundespolitische Relevanz des Verfahrens bei dem unter Landrat Heuwinkel eingeschlagenen Kurs. Die politische Position des jetzigen Landrats zum weiteren Vorgehen ist zurzeit unklar. Daher hat die Fraktion DIE LINKE eine entsprechende Anfrage für die kommende Kreistagssitzung eingebracht.

Die Fraktionsvorsitzende Jacob-Reisinger erläutert: „Die Erklärungen von Herrn Assessor Dr. Wolf-Hegerbekermeier konnten den Eindruck erwecken, er diene nicht nur dem Kreis Lippe, sondern sei zugleich Beschäftigter des kommunalen Arbeitgeberverbandes (VKA) bzw. eines anderen Arbeitgeberverbandes. Da allerdings der Wahlkampf des jetzigen Landrats und ein entsprechender Antrag der SPD vor der Landratswahl in eine ganz andere Richtung gingen, wirft DIE LINKE nunmehr die Frage auf, wer in Lippe die Richtlinien der Politik bestimmt.“

Bis zu seiner Wahl hatte sich der Kandidat Dr. Lehmann noch eindeutig für die Anerkennung des Konzernbetriebsrates ausgesprochen. So konnten die Leserinnen und Leser seinerzeit lesen, dass der Kreis Lippe davon lebe, dass „ … Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Tochterunternehmen ihre Interessen gemeinsam formulieren können. Nur dann werden sie sich auch mit dem Kreis identifizieren. Das setzt aber zumindest die Anerkennung einer Mitarbeitervertretung voraus. Diese Anerkennung zu verweigern ist ein Affront gegenüber den weit mehr als 3.000 Beschäftigten der Tochterunternehmen.“ Folgerichtig brachte die SPD Anfang 2015 einen entsprechenden Antrag ein, für den jetzt die notwendigen Mehrheiten vorhanden sind:

Der Kreis Lippe erkennt den am 20.3.2014 gegründeten Konzernbetriebsrat für die privatrechtlich organisierten Unternehmen des Kreises Lippe an. Die gerichtliche Auseinandersetzung am Arbeitsgericht Detmold (AZ 3 BV 28/14) um die Anerkennung wird beendet. Der Kreis Lippe und die Geschäftsleitungen seiner privatrechtlich organisierten Tochter-Unternehmen arbeiten gemäß § 58 BetrVG vertrauensvoll mit dem Konzernbetriebsrat im Rahmen von dessen gesetzlichen Zuständigkeiten zusammen.

DIE LINKE im Kreistag verlangt nun, der Landrat möge seine Richtlinienkompetenz wahrnehmen, und sich zum eigenen Antrag sowie zu seinen Wahlkampfaussagen positionieren:

1. Herr Landrat Dr. Lehmann, welche Ziele verfolgen Sie mit Ihrer offensichtlichen Absicht, den Prozess weiterzuführen, obwohl inzwischen sogar der Befangenheitsantrag des Kreises Lippe abgelehnt worden ist?

2. Wie erklären Sie den Widerspruch zu Ihrem Antrag aus dem vergangenen Wahlkampfjahr und Ihren Wahlkampfinhalten, wenn Sie jetzt die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, womöglich noch durch mehrere Instanzen hindurch, negieren und damit die Anerkennung des Konzernbetriebsrats hintertreiben, zu Lasten der Beschäftigten und der Steuerzahler?

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