Grüne fordern rechtssicheres Konzept für Ladenöffnungen in der Innenstadt

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ERWARTEN VORLAGE FÜR LADENÖFFNUNG IN DER INNENSTADT

Im Streit um die Ladenöffnung an vier Sonntagen im Jahr fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Verwaltung auf, dem Rat zu seiner nächsten Sitzung, eine rechtssichere Vorlage vorzulegen, die eine Öffnung in der Innenstadt mindestens für Libori erlaubt. Dies sorge auch für eine weitere Stärkung der Innenstadt.

Beim Liborifest mit seinen über eine Million Besuchern sehen die Grünen den rechtlich notwendigen ‘Anlassbezug’ als offensichtlich erfüllt an. Zudem sei es gerade hier leichter, den verkaufsoffenen Sonntag mit dem ersten Liborisonntag zu vergleichen, um den Anlassbezug herauszustellen Eine rechtssichere Vorlage dazu hatten die Grünen bereits in der letzten Sitzung des Rates eingefordert.

Es sei aus grüner Sicht nicht richtig, den Gewerkschaften einseitig die Verantwortung zuzuschreiben. Die Verwaltung habe es versäumt, trotz entsprechender Schreiben der Bezirksregierung aus dem September letzten Jahres, hier rechtzeitig die Weichen richtig zu stellen. „Diesen Schuh muss sich Bürgermeister Dreier anziehen, auch wenn er drückt. So darf man sich auch nicht wundern, wenn dann Automatismen greifen, die abzusehen waren“, kommentiert das grüne Ratsmitglied Ralf Pirsig die verfahrene Lage.

„Wenn die Werbegemeinschaft sich nun gegen alle verkaufoffenen Sonntage wendet, bedauern wir diesen Schritt. Das hilft niemandem.“, kommentiert Franktionssprecher Klaus Schröder. „Das Ziel, zukünftig wieder nach den alten Regeln zu öffnen, wird man so nicht erreichen können, denn die hohen Anforderungen an eine Sonntagsöffnung kommen letztlich vom Bundesverfassungsgericht.“

Nach Ansicht der Grünen ist es notwendig, die Attraktivität der Innenstadt weiter zu steigern. „Wir setzen auf vielfältige Formen, um auch die Attraktivität der Innenstädte aufrechtzuerhalten und zu stärken. Insofern fordern wir auch die Werbegemeinschaft auf, ihre Position zu überdenken und die Sonderöffnungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und der seitens der Verwaltung zu erstellenden neuen rechtsicheren behördlichen Verordnung zu nutzen“, erklärt Ralf Pirsig.

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