Mit diesem Vergleichsangebot konnte E.ON, schon in der 1. Instanz, viele „Gaspreisrebellen“ nicht überzeugen. Die Beklagten lehnten das Angebot ab. E.ON setzte sich vor Gericht nicht durch und ging in die Berufung. Nach mehr als 10 Jahren und der aufwändigen Erstellung eines Gutachtens, traf man sich am 1. September im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Paderborn […]
Oberlandesgericht Hamm bestätigt Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG. Das Urteil vom Landgericht Paderborn vom 28. April 2016 wurde aufgehoben.