Freier Eintritt ins Freibad

In den Sommerferien für Kinder von Leistungsempfängern

Die Stadt Paderborn wiederholt aufgrund der guten Resonanz zum mittlerweile vierten Mal das kostenlose Freizeitangebot für 4- bis 17-jährige Kinder von Leistungsempfängern: Das Badevergnügen im Rolandsbad und im Waldbad in Schloß Neuhaus wird ihnen in den Sommerferien zum Nulltarif ermöglicht. Die Freikarten gelten von Freitag, 14. Juli, bis Dienstag, 29. August. Der Badespaß kann, anders als in den vergangenen Jahren, somit schon unmittelbar nach der letzten Schulstunde beginnen.

Bei entsprechender Witterung rechnet der Bäderbetrieb der Stadt Paderborn (BSP) damit, dass bis zu 1.500 Freikarten ausgegeben werden. Voraussetzung: Die Eltern der Kinder und Jugendlichen müssen Leistungsempfänger nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe) oder Asylbewerberleistungsgesetz sein. Zudem können das Angebot auch Familien wahrnehmen, die den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Für Kinder bis zu einem Alter von neun Jahren kann ebenfalls eine Eintrittskarte für eine Begleitperson beantragt werden. Der BSP weist darauf hin, dass bei Verlust der Karte kein Ersatz gewährt werden kann und die Karten nicht übertragbar sind. Bei Missbrauchsversuchen wird die Karte eingezogen.

In beiden Bädern können Schwimmflügel, die von der Initiative des „Runden Tisches Armut“ bereitgestellt wurden, ausgeliehen werden.

Ab Montag, 19. Juni, können die Karten gegen Vorlage eines aktuellen Bewilligungsbescheides beim FamilienServiceCenter der Stadt im Rathaus beantragt werden. Für Rückfragen steht das Telefonische Service-Center der Stadt Paderborn unter Tel. (0 52 51) 88-0 zur Verfügung.

FOTO: (v. l.) Helga Kloidt, Mitarbeiterin des BSP, Sozialdezernent Wolfgang Walter und Gabriela Ueter, Mitarbeiterin der PaderBäder, an der Kasse des Rolandsbades in Paderborn, wo Kinder von Leistungsempfängern ebenso freien Eintritt erhalten wie im Waldbad in Schloß Neuhaus. ©Stadt Paderborn

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