Besonnenes Verhalten von Polizisten verhindert Unglück
Mittwoch, 02 Mai 2007 | Autor: Polizei Paderborn
(uk) Das besonnene Verhalten dreier Polizisten hat am späten
Dienstagabend in Paderborn ein Unglück verhindert.
Gegen 22.20 Uhr hatte eine mit drei Polizisten besetzte Streifenwagenbesatzung den Mistelweg befahren. In Höhe des dortigen Kindergartens waren den Ordnungshütern zwei Personen aufgefallen, die hintereinander her rannten und sich offensichtlich eine Verfolgung lieferten. Als sich die beiden jungen Männer dem Streifenwagen näherten, erkannten die Beamten im Scheinwerferlicht ihres Dienstwagens, dass einer der Beiden eine schwarze Pistole in der Hand hielt.
Die Polizisten forderten den unbekannten Waffenträger auf sofort stehen zu bleiben und sich auf den Boden zu legen. Entgegen der Anweisungen der Polizei blieb der Verdächtige jedoch stehen, nahm beide Hände hinter den Rücken und begann dort zu hantieren. In dieser für die Polizisten äußerst bedrohlichen Situation hatten diese ihre Dienstwaffen gezogen und den Schusswaffengebrauch angekündigt, für den Fall dass der Verdächtige nicht sofort ihren Weisungen nachkam.
Entgegen den Anweisungen der Polizei, die mehrfach wiederholt worden waren, legte sich der Verdächtige aber nicht auf den Boden. Plötzlich nahm er beide Hände wieder nach vorne. Die Beamten erkannten, dass er diesmal in beiden Händen eine Pistole hielt. Zum Glück legte er beide Waffen sofort auf den Boden.
Daraufhin konnte er und der zweite Beteiligte von den Polizisten überwältigt und gefesselt werden.
Die beiden 16 und 17 Jahre alten Verdächtigen, bei denen es sich um Brüder handelt, gaben an die Verfolgung nur "gespielt" zu haben. Bei den Waffen handelte es sich um schussbereite so genannte Softair-Pistolen, die von echten Schusswaffen ohne weiteres nicht zu unterscheiden sind.
Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zudem noch Drogen in der Hosentasche einer der Beschuldigten.
Gegen die beiden Brüder, die bei der Polizei bereits wegen anderer Delikte bekannt waren, sind nun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz eingeleitet worden.
Der Leiter der Polizeiwache Paderborn Erster Polizeihauptkommissar Roland Spenner zeigt hier wie schwer Softairpistoen von echten Schusswaffen zu unterscheiden sind. In seiner rechten Hand hält er seine Dienstpistole. In der linken Hand hält er die beiden sichergestellten Softair-Pistolen.
Gegen 22.20 Uhr hatte eine mit drei Polizisten besetzte Streifenwagenbesatzung den Mistelweg befahren. In Höhe des dortigen Kindergartens waren den Ordnungshütern zwei Personen aufgefallen, die hintereinander her rannten und sich offensichtlich eine Verfolgung lieferten. Als sich die beiden jungen Männer dem Streifenwagen näherten, erkannten die Beamten im Scheinwerferlicht ihres Dienstwagens, dass einer der Beiden eine schwarze Pistole in der Hand hielt.
Die Polizisten forderten den unbekannten Waffenträger auf sofort stehen zu bleiben und sich auf den Boden zu legen. Entgegen der Anweisungen der Polizei blieb der Verdächtige jedoch stehen, nahm beide Hände hinter den Rücken und begann dort zu hantieren. In dieser für die Polizisten äußerst bedrohlichen Situation hatten diese ihre Dienstwaffen gezogen und den Schusswaffengebrauch angekündigt, für den Fall dass der Verdächtige nicht sofort ihren Weisungen nachkam.
Entgegen den Anweisungen der Polizei, die mehrfach wiederholt worden waren, legte sich der Verdächtige aber nicht auf den Boden. Plötzlich nahm er beide Hände wieder nach vorne. Die Beamten erkannten, dass er diesmal in beiden Händen eine Pistole hielt. Zum Glück legte er beide Waffen sofort auf den Boden.
Daraufhin konnte er und der zweite Beteiligte von den Polizisten überwältigt und gefesselt werden.
Die beiden 16 und 17 Jahre alten Verdächtigen, bei denen es sich um Brüder handelt, gaben an die Verfolgung nur "gespielt" zu haben. Bei den Waffen handelte es sich um schussbereite so genannte Softair-Pistolen, die von echten Schusswaffen ohne weiteres nicht zu unterscheiden sind.
Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zudem noch Drogen in der Hosentasche einer der Beschuldigten.
Gegen die beiden Brüder, die bei der Polizei bereits wegen anderer Delikte bekannt waren, sind nun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz eingeleitet worden.

