Delbrück
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Geflügelzüchter aus Delbrück muss Fördergelder zurückzahlen
Dienstag, 28 September 2010
Ein Geflügelzüchter aus Delbrück muss Subventionen in Höhe von rund 10.000,00 € zurückzahlen. Die entsprechenden Rückforderungsbescheide des Direktors der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind rechtmäßig. Dies entschied die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden nach der mündlichen Verhandlung am 13. September 2010.
Ein Geflügelzüchter aus Delbrück muss Subventionen in Höhe von rund 10.000,00 € zurückzahlen. Die entsprechenden Rückforderungsbescheide des Direktors der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind rechtmäßig. Dies entschied die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden nach der mündlichen Verhandlung am 13. September 2010.
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