Kinder mit Softair-Pistolen beschossen
Mittwoch, 29 August 2007 | Autor: Polizei Paderborn
(mb) Am Dienstagnachmittag wurden bei der Polizei zwei Strafanzeigen wegen Körperverletzung erstattet. Opfer waren zwei 12-jährige Jungen, die unabhängig voneinander mit Plastikkugeln beschossen worden waren.
Auf dem Sportplatz am Driftweg hielt sich das erste Opfer gegen 15:00 Uhr auf. Zwei weitere Jungen tauchten mit Fahrrädern auf. Einer zog plötzlich eine Pistole und schoss mit einer Plastikkugel auf den 12-Jährigen. Dieser ergriff sofort die Flucht mit seinem Fahrrad.
Gegen 16:40 Uhr fuhr ein anderer 12-jähriger Junge auf dem Radweg zwischen Nordring und Driftweg. Er wurde von zwei unbekannten Jungen angehalten und aufgefordert, sein Fahrradschloss herauszugeben. Auch in diesem Fall setzten die jungen Täter eine Softair-Pistole gegen das Opfer ein. Die Unbekannten flüchteten mit Fahrrädern in Richtung Nordring.
Beide Opfer berichteten von leichten Schmerzen.
Die Tatverdächtigen sollen 12 bis 14 Jahre alt, etwa 1,65 m groß und schlank sein. Einer hatte schwarze kurze Haare und einen dunklen Teint. Er trug vermutlich ein dunkelblaues T-Shirt und eine blaue Jeans. Sein Mountainbike war blau mit gelbem Hörnerlenkrad. Der zweite Junge hatte blonde kurze Haare und helle Haut. Er trug ein grau/weiß gestreiftes T-Shirt und hatte auch ein Fahrrad mit Hörnerlenker dabei.
Die Polizei sucht Zeugen, oder Hinweise auf die beiden Tatverdächtigen. Sachdienliche Hinweise unter 05251/3060.
Eltern und Erziehungsberechtigte weist die Polizei darauf hin, dass die Heftigkeit der Geschosstreffer von zweifelhaften "Spielzeugwaffen" nicht zu unterschätzen ist. Werden Softairwaffen, oftmals originalgetreue Nachbildungen von scharfen Waffen, gegen fremde Menschen eingesetzt, kann auch nicht mehr von einem Spiel oder einem Spielzeug die Rede sein. Die Polizei wird dann in jedem Fall ein Strafverfahren wegen Körperverletzung einleiten. Im zweiten hier geschilderten Sachverhalt steht sogar der Versuch einer räuberischen Erpressung im Raum.
"Echte" Spielzeugwaffen, müssen nach geltendem Recht deutlich gekennzeichnet sein. Solche ungefährlichen Spielzeuge müssen neben dem "CE"-Zeichen in deutscher Sprache mit Warnhinweisen versehen sein, wie z.B: "Warnung! Nicht auf Augen oder Gesicht zielen!".
In der vergangenen Woche hatte eine Fahrradstreife der Polizei in Paderborn zwei 13-jährige Jungen erwischt, die mit Softair-Pistolen auf Autos geschossen hatten.
(mb) Am Dienstagnachmittag wurden bei der Polizei zwei Strafanzeigen wegen Körperverletzung erstattet. Opfer waren zwei 12-jährige Jungen, die unabhängig voneinander mit Plastikkugeln beschossen worden waren.
Auf dem Sportplatz am Driftweg hielt sich das erste Opfer gegen 15:00 Uhr auf. Zwei weitere Jungen tauchten mit Fahrrädern auf. Einer zog plötzlich eine Pistole und schoss mit einer Plastikkugel auf den 12-Jährigen. Dieser ergriff sofort die Flucht mit seinem Fahrrad.
Gegen 16:40 Uhr fuhr ein anderer 12-jähriger Junge auf dem Radweg zwischen Nordring und Driftweg. Er wurde von zwei unbekannten Jungen angehalten und aufgefordert, sein Fahrradschloss herauszugeben. Auch in diesem Fall setzten die jungen Täter eine Softair-Pistole gegen das Opfer ein. Die Unbekannten flüchteten mit Fahrrädern in Richtung Nordring.
Beide Opfer berichteten von leichten Schmerzen.
Die Tatverdächtigen sollen 12 bis 14 Jahre alt, etwa 1,65 m groß und schlank sein. Einer hatte schwarze kurze Haare und einen dunklen Teint. Er trug vermutlich ein dunkelblaues T-Shirt und eine blaue Jeans. Sein Mountainbike war blau mit gelbem Hörnerlenkrad. Der zweite Junge hatte blonde kurze Haare und helle Haut. Er trug ein grau/weiß gestreiftes T-Shirt und hatte auch ein Fahrrad mit Hörnerlenker dabei.
Die Polizei sucht Zeugen, oder Hinweise auf die beiden Tatverdächtigen. Sachdienliche Hinweise unter 05251/3060.
Eltern und Erziehungsberechtigte weist die Polizei darauf hin, dass die Heftigkeit der Geschosstreffer von zweifelhaften "Spielzeugwaffen" nicht zu unterschätzen ist. Werden Softairwaffen, oftmals originalgetreue Nachbildungen von scharfen Waffen, gegen fremde Menschen eingesetzt, kann auch nicht mehr von einem Spiel oder einem Spielzeug die Rede sein. Die Polizei wird dann in jedem Fall ein Strafverfahren wegen Körperverletzung einleiten. Im zweiten hier geschilderten Sachverhalt steht sogar der Versuch einer räuberischen Erpressung im Raum.
"Echte" Spielzeugwaffen, müssen nach geltendem Recht deutlich gekennzeichnet sein. Solche ungefährlichen Spielzeuge müssen neben dem "CE"-Zeichen in deutscher Sprache mit Warnhinweisen versehen sein, wie z.B: "Warnung! Nicht auf Augen oder Gesicht zielen!".
In der vergangenen Woche hatte eine Fahrradstreife der Polizei in Paderborn zwei 13-jährige Jungen erwischt, die mit Softair-Pistolen auf Autos geschossen hatten.

