Junger Mann wollte Schießübungen auf Parkplatz abhalten
Donnerstag, 19 Juli 2007 | Autor: Polizei Paderborn
Polizei stellt Luftgewehr sicher
Borchen. (uk) Die Polizei hat am Dienstagabend auf einem Parkplatz in der Nähe von Nordborchen ein Luftgewehr sichergestellt. Der 19-Jährige Besitzer der Waffe wollte dort nach eigenen Angaben Schießübungen abhalten.
Gegen 21.30 Uhr hatte ein Zeuge die Polizei informiert nachdem er gesehen hatte, wie sich mehrere Personen auf einem Parkplatz an der Straße "Auf der Schweiz" aufgehalten hatten und eine der Personen eine Langwaffe aus einem Auto herausgenommen hatte. Als die Beamten auf dem Parkplatz eintrafen entdeckten sie mehrere Personen auf einer etwas oberhalb des Parkplatzes liegenden ehemaligen Bahntrasse. Auf Befragen erklärte ein 19-Jähriger aus Borchen, dass er sein Luftgewehr mitgenommen habe, um dort Schießübungen zu veranstalten. Dazu hatte er bereits mehrere Zielscheiben auf dort gelagerten Holzplanken befestigt. Einen Waffenschein und eine Schießerlaubnis konnte der junge Mann allerdings nicht vorweisen. Die Polizisten stellten das Gewehr sicher.
Gegen den Borchener wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet, da das Mitführen und von Luftgewehren außerhalb des befriedeten Besitztums grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Polizei stellt Luftgewehr sicher
Borchen. (uk) Die Polizei hat am Dienstagabend auf einem Parkplatz in der Nähe von Nordborchen ein Luftgewehr sichergestellt. Der 19-Jährige Besitzer der Waffe wollte dort nach eigenen Angaben Schießübungen abhalten.
Gegen 21.30 Uhr hatte ein Zeuge die Polizei informiert nachdem er gesehen hatte, wie sich mehrere Personen auf einem Parkplatz an der Straße "Auf der Schweiz" aufgehalten hatten und eine der Personen eine Langwaffe aus einem Auto herausgenommen hatte. Als die Beamten auf dem Parkplatz eintrafen entdeckten sie mehrere Personen auf einer etwas oberhalb des Parkplatzes liegenden ehemaligen Bahntrasse. Auf Befragen erklärte ein 19-Jähriger aus Borchen, dass er sein Luftgewehr mitgenommen habe, um dort Schießübungen zu veranstalten. Dazu hatte er bereits mehrere Zielscheiben auf dort gelagerten Holzplanken befestigt. Einen Waffenschein und eine Schießerlaubnis konnte der junge Mann allerdings nicht vorweisen. Die Polizisten stellten das Gewehr sicher.
Gegen den Borchener wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet, da das Mitführen und von Luftgewehren außerhalb des befriedeten Besitztums grundsätzlich nicht erlaubt ist.

