Entscheidung im Sozialausschuss rechtens und alternativlos

Sozialdezernent Wolfgang Walter reagiert auf Kritik der Linken-Ratsfrau Elke Süsselbeck.

Als „absolut unangemessen“ weist Wolfgang Walter, Sozialdezernent der Stadt Paderborn, die Kritik von Linken-Ratsfrau Elke Süsselbeck zurück. Deren Antrag, nicht abgerufene Leistungen für die Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz unbürokratisch an anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche auszuzahlen, wurde vom Ausschuss für Soziales, Senioren und Inklusion am 21. April abgelehnt. In einer Pressemitteilung wirft Elke Süsselbeck der Verwaltung nun ein skandalöses Verhalten vor, das sie „aufs Schärfste“ verurteile.

„Schon allein aus rechtlicher Sicht gab es zur ablehnenden Entscheidung im Ausschuss keine Alternative“, macht Wolfgang Walter daher erneut deutlich. Sowohl der Sozialdezernent als auch ein Vertreter des Jobcenters Paderborn hatten dem Ausschuss die Gesetzeslage und das Verwaltungsverfahrensrecht in der Angelegenheit dargelegt. Demnach hat die Stadtverwaltung als kreisangehörige Gemeinde keinen Zugriff auf die Finanzmittel aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz, da diese im Haushalt des Kreises und des Jobcenters veranschlagt sind.

Die von Elke Süsselbeck ins Spiel gebrachten Notfonds kommen erst dann zum Einsatz, wenn es keine weitere gesetzliche Leistung für das jeweilige Anliegen gibt. Der Bund hat jedoch eine Sonderzahlung von 100 Euro pro Person an die Berechtigten beschlossen. „Auch mit dem Argument des Mehraufwandes für die Verpflegung der Kinder in den betroffenen Familien“, sagt Walter und ergänzt: „Weder der Sozialausschuss noch die Sozialverwaltung der Stadt Paderborn hat rechtlich und politisch die Kompetenz, sich über bundesgesetzliche Regelungen hinwegzusetzen. Das sollte eigentlich bekannt sein.“

Natürlich führe es zu einer rechnerischen Mehrbelastung für die Familien, wenn die Kinder nicht an einer Betreuung teilgenommen hätten, sagt Walter. „Alle Beteiligten, auch die Behörden, wurden jedoch angewiesen, für die angemessene Betreuung der Kinder aus prekären Verhältnissen zu sorgen.“ Diese Tatsache sei von der Antragstellerin ebenfalls nicht berücksichtigt worden.

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