Maskenpflicht im ÖPNV: Gesundheit der Fahrgäste und des Personals hat für den PaderSprinter oberste Priorität

Kontrollpersonal

Ab Heute, 27.04.2020 ist jeder Fahrgast wegen des Coronavirus dazu verpflichtet, im öffentlichen Nahverkehr eine Maske oder zumindest einen Schal oder Tuch über Mund und Nase zu tragen. Bereits jetzt empfiehlt der PaderSprinter seinen Fahrgästen dringend, in den Bussen und im Bereich der Haltestellen eine geeignete Mund- und Nasenbedeckung zu tragen, um so seine Mitmenschen zu schützen.

Peter Bronnenberg, Geschäftsführer PaderSprinter, geht davon aus, dass sich die Paderborner Fahrgäste schnell auf die Regelung einlassen: ”Wir nehmen an, dass wir hier gut mit unseren Fahrgästen zusammenarbeiten werden. Schließlich geht es um die Gesundheit aller.” Zudem werden auch die Fahrscheinkontrolleure, die für den PaderSprinter im Einsatz sind, ab Montag wieder stichprobenartig in den Bussen des Nahverkehrsbetriebs unterwegs sein und Fahrgäste ansprechen, die keinen Mund-Nasenschutz tragen. ”Dabei geht es uns nicht um Konfrontation, sondern darum, die Gesundheit unserer Fahrgäste und unseres Personals bestmöglich zu schützen”, erklärt Peter Bronnenberg. Sollte es in diesem Zusammenhang aber doch einmal zu einer hitzigen Diskussion zwischen Fahrgast und Kontrolleur kommen, wird das Verkehrsunternehmen auch von seinem Recht Gebrauch machen, Personen von der Beförderung auszuschließen. ”Diese Möglichkeit wird von unserem Kontrollpersonal aber immer nur in den äußersten Notfällen genutzt”, sagt Peter Bronnenberg.

Muss das Fahrpersonal auch einen Mund-Nasenschutz tragen?

Die Fahrerinnen und Fahrer des PaderSprinter werden für den Fall, dass sie während ihres Fahrdienstes in den direkten Kundenkontakt treten (z. B. beim Herausklappen der Rampe für mobilitätseingeschränkte Personen), mit geeigneten Schutzmasken ausgestattet. Ansonsten sind die geschlossenen ersten Bustüren, der bis auf Weiteres eingestellte Ticketverkauf beim Fahrpersonal und die abgesperrten Fahrerarbeitsplätze auch weiterhin effektive Schutzmaßnahmen für Kunden und Personal. Da hierdurch der Sicherheitsabstand zu den Fahrerinnen und Fahrern bewahrt wird, ist es aus Sicht des PaderSprinter und des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) nicht notwendig, dass das Fahrpersonal während der reinen Busfahrt einen Mund-Nasenschutz trägt. Genauso tragen die regelmäßige Belüftung der Busse, die täglichen Intensivreinigungen in den Bussen sowie die Desinfektion der Haltestangen und Fahrerarbeitsplätze dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Foto: PaderSprinter

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