Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr in Werkstätten

Düsseldorf/Münster (lwl). Das NRW-Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales hat am Dienstag (17.3.) eine “Weisung zum Betretungsverbot von Werkstätten” für Menschen mit Behinderungen erlassen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als Träger der Kosten für die sogenannte Eingliederungshilfe bittet alle Beteiligten, die Weisungen der Gesundheitsbehörden angesichts der Corona-Pandemie unbedingt zu befolgen, um die Gesundheit der Menschen mit Behinderungen und ihrer Betreuer in den Werkstätten zu schützen.

Der Erlass des Ministeriums weist nach Angaben des LWL darauf hin, dass die Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten ein Anspruch auf Leistungen (“Leistungen zur Teilhabe”) haben. Diesen Anspruch müssen die Werkstätten nach Bedarf der Menschen weiter gewährleisten. Das Ministerium erwarte, dass die Werkstätten in Kooperation auch mit anderen Trägern wie Wohnheimen für die weitere Betreuung der Menschen sorgen.

LWL-Sozialdezernent Matthias Münning: “Der LWL sichert zu, dass wir im Rahmen unserer Leistungspflicht als Träger der Eingliederungshilfe derartige Konzepte unterstützen. Wir werden die Vergütung nicht kürzen, wenn die Betreuung dieser Menschen in einer anderen Form – auch trägerübergreifend – fortgesetzt wird.”

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