Änderungen des Kommunalabgabegesetzes

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Straßenbaubeiträge: Anlieger sollen entlastet werden

Am 1. Januar 2020 sind in Nordrhein-Westfalen die Änderungen des Kommunalabgabegesetzes in Kraft getreten. Sie sollen für Entlastung der Anlieger sorgen: Neu aufgenommen wurden Regelungen zur Aufstellung eines transparenten Straßen- und Wegekonzeptes, zur Vermeidung einer möglichen wirtschaftlichen Überforderung von Beitragspflichtigen sowie die Einführung einer verpflichtenden Anliegerversammlung im Vorfeld von möglichen Straßenausbaumaßnahmen. Wie die Paderborner Stadtverwaltung kurzfristig auf die Änderungen reagieren will, wurde in der Sitzung des Rates am 30. Januar erläutert.

Derzeit erarbeitet die Stadt Paderborn ein vorläufiges Straßen- und Wegekonzept. Darüber hinaus wird die Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen redaktionell überarbeitet und um Regelungen zur Ermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke ergänzt. Außerdem sollen die Zahlungsmodalitäten für mögliche Ratenzahlungen festgelegt werden: Aktuell plant die Stadtverwaltung, dass für jede angefangene Beitragszahlung in Höhe von 500 Euro ein Jahr Ratenzahlung beantragt werden kann. Bei Beiträgen über 10.000 Euro könnten maximal 20 Jahresraten gewährt werden.

Für zukünftige Straßenbaumaßnahmen ist die Entwicklung eines Straßen- und Wegekonzept vorgesehen, das erstmalig für 2021 beschlossen werden soll. Auf der Grundlage dieses Straßen- und Wegekonzeptes sollen in Zukunft die verpflichtenden Anliegerversammlungen durchgeführt werden.

Des Weiteren ist die Einrichtung eines landeseigenen Förderprogramms zur Entlastung der Beitragspflichtigen geplant.

Bild: Stadt Paderborn

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