Organspende – Widerspruchslösung

Leserbrief

Nachrichten: Bei der aktuellen Diskussion um Organ“spende“ kommt die Frage, was das eigentlich für die Spender und sogar für unsere gesamte Gesellschaft bedeuten kann, viel zu kurz.

Was Jens Spahn durchsetzen will, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, denn da ist festgelegt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Meine Organe gehören mir und nicht irgend jemanden anderen. Niemand hat das Recht, über meine Organe zu verfügen, es sei denn, ich stimme dem ausdrücklich zu.

Dessen ungeachtet will Spahn, dass der Staat sagen kann: Dein Körper gehört mir. Ich gestehe Dir nur das Recht zu, dagegen Widerspruch einzulegen. Dieses Widerspruchsrecht wird dem Bürger als Freiheit verkauft, nachdem man ihn vorher zum Leibeigenen gemacht hat, denn nichts anderes wird diese Widerspruchslösung für die meisten Menschen in der Praxis bedeuten.

Kranke Menschen hoffen auf Hilfe durch ein neues Organ.

Um evtl. Bedenken zu zerstreuen, wird ihnen erzählt, dass das infrage kommende Organ einem Verstorbenen entnommen wurde. Nach christlicher Lehre gibt es ohne Seele kein menschliches Leben. Verlässt diese den Körper, sind auch die Organe tot. Der sogenannte Hirntod ist daher nicht der Tod des Menschen, sondern nur eine Phase im Sterbeprozess. Der Tod tritt dann durch die Organentnahme ein.

Der eigentlich Skandal aber ist die Hybris des Menschen, der sich die Austauschbarkeit von allem was lebt, zu eigen macht. Für den Fortschrittsgläubigen sind solche Gedanken natürlich die der ewig Gestrigen. Indes, der Natur sind die Meinungen der Menschen vollkommen egal. Sie folgt ihren eigenen Gesetzen. Wir sollten daher bedenken, ob nicht die vermeintlichen Vorteile durch Manipulationen am Leben, nicht zu langfristigen Nachteilen und irreparablen Schäden für die nachfolgenden Generationen werden können.

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