Flächennutzungsplan wird neu ausgelegt

Wie die Stadt Paderborn mitteilt führen geringfügige Änderungen im Rahmen der Planungen zur 125. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Paderborn „Konzentrationszonen für Windenergie“ zu einer erneuten öffentliche Auslegung.
So hat unabhängig vom laufenden Planverfahren der Stadt Paderborn das Oberverwaltungsgericht Münster im September 2015 mit dem „Haltern-Urteil“ bekräftigt, dass Windräder in Waldgebieten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden dürfen.

Dieses Thema spielt jedoch für die Paderborner Planungen keine Rolle, muss allerdings in der Begründung der Flächennutzungsplanänderung noch einmal konkretisiert werden. Zudem hat die Auswertung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gezeigt, dass ein durch mehrere Einwender angemerkter Bezugspunkt für den Immissionsvorsorgeabstand zur Straße Dahler Heide neu anzulegen ist. Dies führt zu einer geringfügigen Verschiebung der südlichen Abgrenzung der Konzentrationszone 9 ‚Am Langen Hahn‘.

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt soll diese Anpassung der Planungen am 3. März beschließen. Der Öffentlichkeit und den Behörden wird der Sachverhalt in einer erneuten, verfahrensrechtlich verkürzten Offenlegung zugänglich gemacht.

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