Den Schnee nicht vom Gehweg auf die Straße

Aufgrund von zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass der geräumte Schnee vom Gehweg nicht auf die Straße (Fahrbahn) geschoben werden darf, sondern auf dem eigenen Grundstück zu lagern ist oder in einem schmalen Streifen zwischen Gehweg und Straße aufgeschüttet werden kann.

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